| Grundsätzlich gilt:
Alle Waren, deren Ursprungsländer Mitgliedsstaaten der EU sind,
unterliegen innerhalb der EU keinerlei Handelsbeschränkungen.
Es gilt das Prinzip des freien Warenverkehrs. Dasselbe gilt für
Waren, die aus Drittländern nach Abführung eines Einfuhrzolls
in die EU gelangen. Auch diese sind innerhalb der EU frei handelbar.
Handelt es sich bei den Importwaren nicht um Fertigprodukte, sondern
um Teile oder Komponenten, die in eine Fertigung in der EU einfließen,
so werden auch die Fertigprodukte als EU-Produkte behandelt. Das
bedeutet, dass diese Produkte dann frei, d.h. ohne Zölle zu
zahlen, in ein anderes Land der EU exportiert werden können,
unabhängig davon, wie hoch der "Local Content" ist.
Dies gilt als Grundsatz, Ausnahmen sind unter Artikel 115 EU-Vertrag
möglich. Die Mitgliedsstaaten der EU können aufgrund wirtschaftlicher
Probleme die Einfuhr von bestimmten Produkten aus Drittländern
beschränken. Die Frage des Local Content ist also im Warenverkehr
innerhalb der EU nur von sehr geringer Bedeutung.
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