| Der Investor findet in
Deutschland eine angenehme steuerliche Situation vor:
Auf Grund des Steuerentlastungsgesetzes von 2001 ist der Unternehmer
deutlich entlastet worden.
Nahezu einzigartig sind in Deutschland die Abschreibungsmöglichkeiten.
Über Jahre hinweg kann der Unternehmer den zu versteuernden
Gewinn um die Investitionen, die er in sein Unternehmen einbringt,
kürzen.
Das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen schließt aus, dass
ein ausländisches Unternehmen in Deutschland und in seinem
Heimatland besteuert wird.
In Deutschland werden im wesentlichen nur Gewinne besteuert. Substanzsteuern
auf Vermögen oder Kapital existieren nicht. Unternehmen, die
keine Gewinne erzielen, zahlen auch keine Steuern. Verluste können
mit späteren Gewinnen verrechnet werden.
Die Umsatzsteuer ist in allen EU-Staaten einheitlich geregelt. Die
Umsatzsteuer belastet den Endverbraucher und stellt für den
Unternehmer keinen Kostenfaktor dar.
In Bezug auf die Unternehmensform kann der Unternehmer in Deutschland
zwischen Kapital- und Personengesellschaften wählen. Diese
unterscheiden sich hinsichtlich der Besteuerung. Bei den Kapitalgesellschaften
(AG oder GmbH) wird die Gesellschaft als Ganzes besteuert, bei den
Personengesellschaften (OHG oder KG) werden die einzelnen Gesellschafter
steuerlich belangt.
|