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Angenehme steuerliche Situation am Standort Deutschland
       
   
 

Der Investor findet in Deutschland eine angenehme steuerliche Situation vor:

Auf Grund des Steuerentlastungsgesetzes von 2001 ist der Unternehmer deutlich entlastet worden.

Nahezu einzigartig sind in Deutschland die Abschreibungsmöglichkeiten. Über Jahre hinweg kann der Unternehmer den zu versteuernden Gewinn um die Investitionen, die er in sein Unternehmen einbringt, kürzen.

Das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen schließt aus, dass ein ausländisches Unternehmen in Deutschland und in seinem Heimatland besteuert wird.

In Deutschland werden im wesentlichen nur Gewinne besteuert. Substanzsteuern auf Vermögen oder Kapital existieren nicht. Unternehmen, die keine Gewinne erzielen, zahlen auch keine Steuern. Verluste können mit späteren Gewinnen verrechnet werden.

Die Umsatzsteuer ist in allen EU-Staaten einheitlich geregelt. Die Umsatzsteuer belastet den Endverbraucher und stellt für den Unternehmer keinen Kostenfaktor dar.

In Bezug auf die Unternehmensform kann der Unternehmer in Deutschland zwischen Kapital- und Personengesellschaften wählen. Diese unterscheiden sich hinsichtlich der Besteuerung. Bei den Kapitalgesellschaften (AG oder GmbH) wird die Gesellschaft als Ganzes besteuert, bei den Personengesellschaften (OHG oder KG) werden die einzelnen Gesellschafter steuerlich belangt.

       
       
       
 
 
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